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Aktuell

Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform 2022 - Verpflichtung prüfen

Das Jahr 2022 bringt für alle Menschen, die Eigentümer/in eines Grundstücks sind und / oder einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb führen, eine Aufgabe mit sich:

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die derzeitige Grundsteuer verfassungswidrig ist.

Somit war eine Neuregelung nötig, da die Werte, die bislang für die Bewertung der Grundstücke und Gebäude zu Grunde liegen, nicht mehr gelten durften.

Diese Neuregelung hat der Bundesrat am 08.11.2019 verabschiedet, hieraus resultiert eine Neubewertung der Wertverhältnisse aller Grundstücke deutschlandweit zum 01.01.2022.

Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.

Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht, dazu gehört auch Niedersachsen. 

Das bedeutet, dass für jedes Grundstück und jeden land- und / oder forstwirtschaftlicher Betrieb eine Feststellungserklärung erstellt und elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden muss. Als Eigentümer eines solchen Grundstücks, sei es privat oder betrieblich genutzt, sind Sie unmittelbar betroffen und verpflichtet, diese Erklärungen einzureichen.

 

Diese Erklärungen sind frühestens ab 01.07.2022, spätestens aber bis zum 31.10.2022 dem Finanzamt zu übermitteln. Eine Verlängerung dieser Frist ist bisher nicht möglich.

Wir als Ihr steuerlicher Vertreter und Berater sind selbstverständlich gerne auch in dieser Sache für Sie der richtige Ansprechpartner.

 

Aus diesem Grund setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung:

Da der Zeitraum, in dem die Erklärungen eingereicht werden sollen, sehr limitiert ist (4 Monate für insgesamt ca. 35.000.000 Erklärungen deutschlandweit), benötigen wir Ihre frühzeitige Mithilfe, sofern wir für Sie tätig werden sollen.

Die jeweiligen Finanzämter informieren zu unterschiedlichen Zeiten über die vorzunehmende Erklärung und erlassen für jedes Grundstück ein Schreiben an den jeweiligen Eigentümer.

Die Feststellungserklärungen sind auf elektronischem Weg an das jeweilige Finanzamt zu senden, dies kann von Ihnen selbst über ELSTER vorgenommen werden.

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir – je nach Bundesland und privater oder betrieblicher Nutzung des Grundstücks – entsprechende Daten und Informationen, die zum Teil nur durch Sie, die Eigentümer, an uns herangetragen werden können.

Bitte teilen Sie uns nach Erhalt dieser Nachricht mit:

  • ob wir für Sie tätig werden sollen, wenn ja, dann
  • um wie viele Grundstücke es sich handelt
  • in welchem Bundesland sich das jeweilige Grundstück / der jeweilige Betrieb befindet

 

Hiernach können wir Ihnen entsprechende Checklisten zukommen lassen, die jeweilige Auflistungen der benötigten Dokumente beinhalten.

Das oben genannte Anschreiben des Finanzamtes benötigen wir in jedem Fall, da bereits hier erste wichtige Informationen enthalten sind.

Die letzten zwei Jahre waren für alle eine enorme Kraftanstrengung. Eine zusätzliche Aufgabe, so wie sie von uns und Ihnen nun abverlangt wird, ist dementsprechend eine weitere Hürde, dem laufenden Tagesgeschäft nachzukommen.

Daher wären wir für Ihre zeitnahe Korrespondenz sehr dankbar, damit wir organisatorisch die Mehrarbeit kalkulieren und umsetzen können, nicht zuletzt, da in diesem Zeitraum auch die Einreichung der letzten Einkommensteuererklärungen 2020 (Abgabetermin 31.08.2022) und die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfe I-III sowie die November- als auch Dezemberhilfe (letzte Abgabefrist 31.12.2022) fallen.

Das Team vom Steuerbüro Behrendt bedankt sich im Vorfeld für Ihre Mitarbeit.

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